Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt Beziehungen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen und Ämtern. Baubehörden, Denkmalschutz, Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz, Gesundheitsamt usw. – die Liste von Ämtern und Behörden, mit denen Unternehmen und Privatpersonen zu tun haben, ist lang.

Die Beratung zu Verwaltungssachverhalten und die Abwicklung von behördlichen Angelegenheiten oder Konflikten ist unsere Aufgabe im Verwaltungsrecht. Wir beraten Sie gründlich und verständlich in diesen Angelegenheiten, vertreten Sie bei den Behörden und bei Bedarf auch vor Gericht, ganz gleich ob es sich um die Beantragung einer Baugenehmigung oder Widerspruchsverfahren, Projektentwicklung oder Produktkennzeichnungen handelt.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht liegt auf den Gebieten:

  • Öffentliches Baurecht (Baugenehmigungsverfahren, sonstiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Kommunales Abgabenrecht

Ihr(e) Ansprechpartner

Verwaltungsrecht: Kommunalabgabenrecht, Öffentliches Bau- und Dienstrecht, Kommunalrecht, Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Körperschaftssteuerrecht und Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen

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