Erbrecht

Wir sind eine Rechtsanwalt-Partnerschaft, die sich wirtschaftsrechtlich ausgerichtet hat. Auch im Erbrecht stehen wirtschaftliche Fragestellungen wesentlich im Vordergrund.
Das beginnt bei der Planung von Gesellschafterwechseln, Unternehmensnachfolgen , über die oft komplexe Bewertung von Nachlässen, insbesondere mit Unternehmen bzw. Geschäftsanteilen im Nachlassbestand.
Nur allzu oft ist die Unternehmensnachfolge mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft.
Nicht zuletzt endet die Problematik im erbrechtlichen Mandat mit der Frage nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Zielen einer Erbauseinandersetzung und den Kosten, die hierfür aufzuwenden sind.

Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Stellung der/des Erben eines GmbH-, GbR-, OHG- oder KG-Anteils zur Gesellschaft sind Erfahrung, taktisches Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt.
Ähnliche Fragestellungen ergeben sich, wenn Sie als gesetzlicher Erbe übergangen worden sind. Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsrechte.

Im Erbrecht gilt es deshalb, vernünftige Antworten auf rechtliche, steuerliche und gleichzeitig wirtschaftliche Fragestellungen zu finden. Deshalb gehört das Erbrecht neben dem Wirtschaftsrecht naturgemäß zu unseren Schwerpunkten.

Bei all diesen Aufgaben bieten wir Ihnen langjährige Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen sowie eine leistungsorientierte Beratung – auch in komplexen Mandaten. Wir sind es gewohnt, in unsere Tätigkeit auch zuverlässige Partner aus der Steuerberatung einzubinden.

 

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