Familienrecht

In der Familie liegt der Grundstein der persönlichen Entfaltung

Das tägliche Gelingen der vielfältigen Lebenssituationen hängt vom Bestand und dem Funktionieren der Familie ab.

Harmoniert sie, schafft Mann/Frau/Kind auch die Hektik des Alltags.

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Ruhepol wiederherzustellen, ist Aufgabe des Familienrechts. Dieses gilt sowohl auf der Eltern-Kind-Ebene als auch auf der Paar-Ebene. Es beginnt mit dem Sorgerecht, Umgangsrecht für und mit den Kindern und gipfelt in der Streitschlichtung auf der Paar-Ebene bis hin zur bestmöglichen Begleitung bei Trennung und/oder Scheidung.

Entsprechend weitergebildet und unter Anwendung der familiengerichtlichen Rechtsprechung unterstützen wir unsere Mandaten bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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Familienrecht, Verkehrsrecht mit Unfallregulierungsmanagement, privates und gewerbliches Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht

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