DSK zur Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich nach Brexit-Abkommen

Für Unternehmen, welche personenbezogene Daten nach dem Brexit nach Großbritannien übermitteln, ändert sich vorerst nichts.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung verkündet, dass auf Basis des Brexit-Abkommens eine Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich auch nach dem 1. Januar 2021 weiterhin möglich sein wird. 

Demnach besteht eine viermonatige Übergangsfrist, die gegebenenfalls nochmals um weitere 2 Monate verlängert werden kann. Bis dahin muss die EU-Kommission eine entsprechenden Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 III DS-GVO getroffen haben:

Quelle: DSK

kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Kontaktformular

Kontaktformular
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.