Darf ein Betriebsratsvorsitzender ein Datenschutzbeauftragter sein?

Diese spannende Frage gewinnt neue Brisanz. Prinzipiell hatte dazu das Bundesarbeitsgericht bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 2011 rudimentär etwas gesagt (BAG Urteil vom 23.03.2011, Az. 10 AZR 562/09). Das Ergebnis musste man allerdings mehr zwischen den Zeilen lesen.

Nun kommt das Thema nach Geltung der DS-GVO neu auf den Tisch.

So hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stehen.

Man darf gespannt sein.

Quelle: BAG Pressemitteilung Nr. 9/21

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