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	<title>BS&#038;P Rechtsanwalt-Partnerschaft Balan Stockmann &#038; Partner</title>
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	<description>Wir beraten Sie im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht (GmbH-Recht, GbR-Recht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht). Verwaltungsrecht, Arztrecht und Erbrecht, Anwalt, Rechtsanwalt.</description>
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		<title>BS&amp;P kooperiert mit Steuerberatung in Bürogemeinschaft (12. Februar 2010)</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 07:29:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab sofort kooperieren wir mit der Schubert &#038; Färber Steuerberatungsgesellschaft mbH, die eine Niederlassung in unseren Büroräumen im Carl-Zeiss-Platz 16 bezogen hat. Das Ziel dieser Kooperation liegt auf der Hand &#8211; wir schaffen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner die Möglichkeit einer ganzheitlichen Beratung im Wirtschafts- und Steuerrecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort kooperieren wir mit der Schubert &#038; Färber Steuerberatungsgesellschaft mbH, die eine Niederlassung in unseren Büroräumen im Carl-Zeiss-Platz 16 bezogen hat.</p>
<p>Das Ziel dieser Kooperation liegt auf der Hand &#8211; wir schaffen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner die Möglichkeit einer ganzheitlichen Beratung im Wirtschafts- und Steuerrecht. </p>
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		<title>BS&amp;P hält Vortrag zum “Low Performer” im Arbeitsrecht (28. Januar 2009)</title>
		<link>http://www.balanstockmann.de/2009-01-09/bsp-halt-vortrag-zum-low-performer-im-arbeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 15:06:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Sidney Balan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Partner Rechtsanwalt Sidney Balan und Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann werden am 28.01.2009 um 18.00 Uhr zum Thema &#8220;Der Low Performer im Arbeitsrecht&#8221; referieren. Die Veranstaltung ist Teil des Liberalen Club des Liberalen Mittelstandes Thüringen und findet in den Räumen der i.b.s. human resources, Carl-Zeiss-Platz 16 in Jena statt. Interessenten können sich unter info@balanstockmann.de anmelden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Partner Rechtsanwalt Sidney Balan und Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann werden am 28.01.2009 um 18.00 Uhr zum Thema &#8220;Der Low Performer im Arbeitsrecht&#8221; referieren.</p>
<p>Die Veranstaltung ist Teil des Liberalen Club des Liberalen Mittelstandes Thüringen und findet in den Räumen der i.b.s. human resources, Carl-Zeiss-Platz 16 in Jena statt.</p>
<p>Interessenten können sich unter info@balanstockmann.de anmelden.</p>
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		<title>Wir ziehen um (01. Oktober 2008)</title>
		<link>http://www.balanstockmann.de/2008-09-30/wir-ziehen-um/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 05:53:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[Endlich ist es soweit! Wachstum fordert Opfer. Im Fall von BS&#038;P ein recht Angenehmes. In den letzten Jahren sind unsere bisherigen Büroräume in der Schillerstraße 5 einfach zu klein geworden. Einige Mandanten und Besucher werden es bemerkt haben. Das mussten wir natürlich ändern und haben mit dem Bürokomplex Carl-Zeiss-Platz 16 ein moderneres und ebenso verkehrsgünstig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Endlich ist es soweit!</p>
<p>Wachstum fordert Opfer. Im Fall von BS&#038;P ein recht Angenehmes. In den letzten Jahren sind unsere bisherigen Büroräume in der Schillerstraße 5 einfach zu klein geworden. Einige Mandanten und Besucher werden es bemerkt haben. Das mussten wir natürlich ändern und haben mit dem Bürokomplex <strong>Carl-Zeiss-Platz 16</strong> ein moderneres und ebenso verkehrsgünstig gelegenes Domizil gefunden.</p>
<p>Nur einen Steinwurf von unserem bisherigen Standort &#8211; vis a vis zum Volkshaus und in unmittelbarer Nähe zur Goethe Galerie &#8211; schaffen wir die räumlichen und technischen Voraussetzungen für weitere Expansion. Dadurch wird BS&#038;P noch spezialisiertere Dienstleistungen anbieten können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Selbstverständlich gibt es auch kanzleieigene Tiefgaragenparkplätze für unsere Besucher.</p>
<p>Bis auf unsere Postadresse ändern sich keine Kommunikationsdaten. Sie können uns also wie gewohnt per Telefon, Fax oder eMail erreichen. </p>
<p>Und hier gibt&#8217;s die Bilder:</p>
<p><a href='http://www.balanstockmann.de/wp-content/uploads/2008/09/bild-002.jpg' title='Carl-Zeiss-Platz 16'><img src='http://www.balanstockmann.de/wp-content/uploads/2008/09/bild-002.jpg' alt='Carl-Zeiss-Platz 16' /></a></p>
<p><a href='http://www.balanstockmann.de/wp-content/uploads/2008/09/bild-czplatz.JPG' title='BS&#038;P finden Sie im 3. OG'><img src='http://www.balanstockmann.de/wp-content/uploads/2008/09/bild-czplatz.JPG' alt='BS&#038;P finden Sie im 3. OG' /></a> Sie finden uns im dritten Obergeschoss.</p>
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		<item>
		<title>BS&amp;P startet Blog zum Antidiskriminierungsrecht – AGGblog.de (7. Januar 2008)</title>
		<link>http://www.balanstockmann.de/2008-01-07/bsp-startet-blog-zum-antidiskriminierungsrecht-%e2%80%93-aggblogde/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Jan 2008 22:19:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch unsere Seminartätigkeit haben wir viele Anfragen zur aktuellen und zukünftigen Entwicklung des noch jungen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhalten. Deshalb haben wir uns nun entschlossen, die bisherigen Beiträge zum Antidiskriminierungsrecht aus dem Arbeitsrecht-Blog auf einem gesonderten AGG-Projekt zu veröffentlichen und entsprechend fortzuführen. Viel Spaß beim Lesen und recherchieren! Link: www.AGGblog.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch unsere Seminartätigkeit haben wir viele Anfragen zur aktuellen und zukünftigen Entwicklung des noch jungen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhalten. </p>
<p>Deshalb haben wir uns nun entschlossen, die bisherigen Beiträge zum Antidiskriminierungsrecht aus dem <a href="http://www.arbeitsrecht-blog.de">Arbeitsrecht-Blog</a> auf einem gesonderten AGG-Projekt zu veröffentlichen und entsprechend fortzuführen. </p>
<p>Viel Spaß beim Lesen und recherchieren! </p>
<p>Link: <a href="http://www.aggblog.de">www.AGGblog.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BS&amp;P veröffentlicht Leitfaden “AGG-Recht für Führungskräfte und Personalverantwortliche” (28. September 2007)</title>
		<link>http://www.balanstockmann.de/2007-09-28/bsp-veroffentlicht-leitfaden-agg-recht-fur-fuhrungskrafte-und-personalverantwortliche-28-september-2007/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Sep 2007 12:27:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Sidney Balan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach mehrmonatiger Detailarbeit veröffentlichen wir nun unseren Leitfaden &#8220;ANTIDISKRIMINIERUNG IM UNTERNEHMEN &#8211; AGG-Recht für Führungskräfte und Personalverantwortliche&#8221;. Das Skript dient als Einstieg in die Thematik AGG und spiegelt verkürzt unsere Wesentlichen Schulungsinhalte wieder. Nach einer Erläuterung verbotener Diskriminierungsgründe enthält der Leitfaden wichtige Aspekte des AGG im Zusammenhang mit Einstellung, Arbeitsbedingungen und Entlassung von Arbeitnehmern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach mehrmonatiger Detailarbeit veröffentlichen wir nun unseren Leitfaden &#8220;ANTIDISKRIMINIERUNG IM UNTERNEHMEN &#8211; AGG-Recht für Führungskräfte und Personalverantwortliche&#8221;. Das Skript dient als Einstieg in die Thematik AGG und spiegelt verkürzt unsere Wesentlichen Schulungsinhalte wieder. Nach einer Erläuterung verbotener Diskriminierungsgründe enthält der Leitfaden wichtige Aspekte des AGG im Zusammenhang mit Einstellung, Arbeitsbedingungen und Entlassung von Arbeitnehmern und Organen.<br />
Zusätzlich werden die Rechtsfolgen verbotener Diskriminierungen und Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Bewerbungen (&#8220;AGG-Hopper&#8221;) aufgezeigt.<br />
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Entwicklung der Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht, die mittlerweile weitere Bereiche des Arbeitsrechts wie z.B. den Kündigungsschutz oder die Berechnung von Kündigungsfristen erfasst. (Weitere Infos unter <a href="http://www.arbeitsrecht-blog.de/category/agg-recht-schwerpunkt">www.arbeitsrecht-blog.de/category/agg-recht-schwerpunkt</a>.</p>
<p>Umfang: ca. 40 Seiten. Der Leitfaden kann ab sofort gegen eine Schutzgebühr von 10 EUR in unserer Kanzlei bestellt werden. Eine Veröffentlichung im Buchhandel ist auf Basis des Skripts in Kürze geplant. Autoren: Rechtsanwalt Sidney Balan, Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann.</p>
<p>Hier ein Ausschnitt:</p>
<blockquote><p>G. <strong>Umfang des Benachteiligungsschutzes </strong></p>
<p>§ 2 AGG legt fest, wo Benachteiligungen verboten sind. Der Benachteiligungsschutz erstreckt sich auf die Zeit von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbungsphase) bis nach dessen Beendigung. Damit sind sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Vorbereitungsphase und der Abwicklungsphase erfasst sind.</p>
<p>Zu den einzelnen Phasen </p>
<p><strong>I. Stellenanzeigen, Bewerbungsverfahren &#038; Einstellungsbedingungen</strong></p>
<p>Bereits die Personalsuche ist in Bezug auf die Anforderungen des AGG sehr kritisch. Grund hierfür ist zum einen auch die mögliche Missbrauchsgefahr durch Bewerber („Agg-hopper“). Zum anderen ist die Hemmschwelle abgelehnter Bewerber, sich auf eine verbotene Benachteiligung zu berufen, weitaus geringer als in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Daher ist den Arbeitgebern zu raten, hier besondere Vorsicht walten zu lassen.</p>
<p>1. Stellenanzeigen</p>
<p>Dies gilt in erster Linie für die Gestaltung von Stellenanzeigen. Sowohl bei betriebs- und konzerninternen Ausschreibungen wie auch bei externen Stellenanzeigen ist darauf zu achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, die in irgendeinen Zusammenhang mit einem Diskriminierungsmerkmal gebracht werden können.<br />
Besonders praxisrelevant sind die Merkmale Geschlecht, Alter, Herkunft und Behinderung. Nach der bisherigen Rechtsprechung zur Stellenausschreibung ist der Ausschluss bestimmter Gruppen Indiz für eine Benachteiligungsabsicht ist.</p>
<p>a) Unzulässige Formulierungsbeispiele:</p>
<p>-	Die Tatsache, dass Stellenanzeigen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen, ist bereits bekannt. Unzulässig ist also die Suche nach einer „Sekretärin“, einem „Kraftfahrer“ oder auch einer „Hebamme“. Stellen, die nur für das eine oder andere Geschlecht geeignet sind und daher auch geschlechtsspezifisch ausgeschrieben werden dürfen, sind die Ausnahme (z.B. Models zur Vorführung von Damenunterwäsche oder Herrenoberbekleidung).<br />
-	Unbedingt vermeiden sollte man die Angabe eines bestimmten Lebensalters („Mitarbeiter zwischen 35 und 45 Jahren gesucht“), weil die Festlegung eines Mindest- und Höchstalters für bestimmte Arbeitsplätze nur ganz ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann.<br />
-	Auch die Angabe einer fest definierten Berufserfahrung („… mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung …“) sowie einer bevorzugten Berücksichtigung von Zusatzausbildungen, die sich an die Berufsausbildung anschließen ist nicht ratsam; denn in der Regel ist es für Frauen auf Grund längerer Erziehungszeiten schwieriger, einschlägige Erfahrungen zu erwerben. Unverfänglicher wäre etwa eine Formulierung, die (nur) das Vorliegen „einschlägiger“ Berufserfahrungen fordert. Auch hier muss jedoch geprüft werden, ob sich die Stelle nicht für Berufseinsteiger eignet, da ansonsten eine Diskriminierung junger Bewerber zu befürchten ist.<br />
-	Auch Aussagen über mögliche körperliche Voraussetzungen („gute körperliche Verfassung erforderlich“) dürfen nur mit größter Zurückhaltung verwendet werden. Entsprechendes gilt für die Angabe allgemeiner körperlicher Merkmale („gepflegte äußere Erscheinung“). Spätestens beim ersten Vorstellungstermin wird jeder Arbeitgeber ohne Schwierigkeiten hierüber Klarheit gewinnen. Die Nennung in der Ausschreibung kann dagegen ein Indiz für potenzielle Diskriminierungen von Bewerbern mit anderer Herkunft sein.<br />
-	Formulierungen wie z.B. „junges dynamisches Team“ sucht Verstärkung, oder die Suche nach einem „jungen dynamischen Verkäufer“ sind nun unzulässig, da ein Indiz für Altersdiskriminierung.<br />
-	Es ist auch nicht empfehlenswert, ausdrücklich „gute Deutschkenntnisse“ oder sogar „Deutsch als Muttersprache“ in einer Anzeige zu verlangen. Abgesehen davon, dass sich einschlägige Sprachkenntnisse im Regelfall bereits aus den (schriftlichen) Bewerbungsunterlagen ersehen lassen, wird hierüber spätestens nach der ersten Vorstellung Klarheit herrschen. </p>
<p>b) Erstellung eines Anforderungsprofils</p>
<p>Neben der „offiziellen“ Ausschreibung bzw. Stellenanzeige empfiehlt sich die Erstellung eines Anforderungsprofils, das bei der Bewerberauswahl als interne Entscheidungsgrundlage dient. Grund hierfür ist, dass ein Arbeitgeber im Fall einer Diskriminierungsklage nur solche Umstände (d. h. Anforderungen im Hinblick auf die zu besetzende Stelle) zur Rechtfertigung vorbringen kann, die er zum Gegenstand des Bewerbungsprozesses gemacht hat (BVerfG, NZA 1994, 745).<br />
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass dem Arbeitgeber vorgeworfen wird, Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung „nachzuschieben“. Mit einem detaillierten Anforderungsprofil, das bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Stellenbesetzung existiert, lässt sich ein solcher Einwand entkräften.</p>
<p>Um in einem Streitfall möglichst viele Argumente für den tatsächlich ausgewählten Mitarbeiter zu haben, empfiehlt es sich, vor allem auch „weiche“ Faktoren wie Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen, persönlicher Auftritt usw. in das Anforderungsprofil aufzunehmen. Interne Stellungnahmen von Fachvorgesetzten im Rahmen des Bewerbungsprozesses sollten sich dann möglichst eng an dem erstellten Profil und dessen Merkmalen orientieren. &#8230;</p>
<blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>BS&amp;P schult Mitarbeiter der Arbeitsagentur zum AGG (18. Juli 2007)</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 18:51:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute haben Rechtsanwalt Sidney Balan und Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann in der Agentur für Arbeit (Gotha) zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) referiert. Natürlich standen zunächst eine allgemeine Einführung in das Antidiskriminierungsrecht, Pflichten der Arbeitgeber und aktuelle Rechtsprechung zum AGG im Blickpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Verhältnis zu Arbeitgebern im Stellenausschreibungsverfahren über die Arbeitsagentur. Über Schulungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute haben Rechtsanwalt Sidney Balan und Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann in der Agentur für Arbeit (Gotha) zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) referiert.<br />
Natürlich standen zunächst eine allgemeine Einführung in das Antidiskriminierungsrecht, Pflichten der Arbeitgeber und aktuelle Rechtsprechung zum AGG im Blickpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Verhältnis zu Arbeitgebern im Stellenausschreibungsverfahren über die Arbeitsagentur.</p>
<p>Über Schulungen zum AGG können Sie sich auf unserer website <a href="http://www.agg-schulung.info">www.agg-schulung.info </a>informieren.<br />
Aktuelle Rechtsprechung zum AGG finden in unserem Arbeitsrecht-Blog: <a href="http://www.arbeitsrecht-blog.de/category/agg-recht-schwerpunkt/">www.arbeitsrecht-blog.de</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktiengesellschaft:</title>
		<link>http://www.balanstockmann.de/2007-06-26/aktiengesellschaft-squeeze-out-verfahren-rechtmasig/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jun 2007 11:38:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 30. Mai 2007 (Az. 1 BvR 390/04) das so genannte Squeeze-Out für verfassungsgemäß. Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ war zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 30. Mai 2007 (Az. 1 BvR 390/04) das so genannte Squeeze-Out für verfassungsgemäß.</p>
<p>Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ war zum 1. Januar 2002 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Das Grundrecht der Kleinaktionäre auf Eigentum werde dadurch nicht verletzt, da das Aktiengesetz den Aktionären effektiven Rechtsschutz und einen angemessener Wertersatz gewährleiste.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-071.html">Pressemitteilung des BVerfG Nr. 71/2007 vom 26. Juni 2007 </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab heute ist unser neuer Webauftritt online! (5. Juni 2007)</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jun 2007 18:28:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Balan Stockmann & Partner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.urheberrecht-blog.de/2007-06-05/ab-heute-ist-unser-neuer-webauftritt-online/</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrte Besucher unserer website! Ab dem 5. Juni 2007 haben wir unseren Internetauftritt komplett umgestaltet! Ziel war es, unsere Informationen noch klarer und verständlicher der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die wichtigste Änderung betrifft jedoch unsere Weblogs (online-Tagebücher). Hierdurch wird es Ihnen möglich, sich über unsere Arbeit ein völlig neues Bild zu machen und insbesondere ständig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Besucher unserer website!</p>
<p>Ab dem 5. Juni 2007 haben wir unseren Internetauftritt komplett umgestaltet!<br />
Ziel war es, unsere Informationen noch klarer und verständlicher der Öffentlichkeit zu präsentieren.</p>
<p>Die wichtigste Änderung betrifft jedoch unsere Weblogs (online-Tagebücher). Hierdurch wird es Ihnen möglich, sich über unsere Arbeit ein völlig neues Bild zu machen und insbesondere ständig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Dies betrifft alle unsere Spezialgebiete: Natürlich traditionell das Arbeitsrecht, das Wirtschaftsrecht mit dem Wettbewerbsrecht-blog und einem Markenrecht-blog sowie einen Blog zum Arztrecht und Medizinrecht (&#8220;Mediblawg&#8221;).</p>
<p>Und die Technik machts möglich: Alle News-Informationen auf dieser website und unserer blogs können Sie bequem per RSS-feed abonnieren!</p>
<p>Wenn Sie fragen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden!</p>
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