Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 30. Mai 2007 (Az. 1 BvR 390/04) das so genannte Squeeze-Out für verfassungsgemäß.
Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ war zum 1. Januar 2002 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Das Grundrecht der Kleinaktionäre auf Eigentum werde dadurch nicht verletzt, da das Aktiengesetz den Aktionären effektiven Rechtsschutz und einen angemessener Wertersatz gewährleiste.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 71/2007 vom 26. Juni 2007
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